Kostenerstattung

Für eine mögliche Kostenerstattung muss ärztlicherseits nach den ICD-10 Kriterien der WHO eine Dyskalkulie diagnostiziert werden. Auf Grundlage dieser Diagnose kann ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden. Wird der Antrag angenommen, ist eine Finanzierung durch die zuständige Jugendhilfe möglich.

 

Seit 2011 gibt es auch die Möglichkeit der Unterstützung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Gerne berate ich Sie, an wen Sie sich wenden können.

 

Kontakt

Birgit Geisler

 

 

Telefon

06126 7003975

E-Mail

info(at)dyskalkulie-idstein.de